Ordnungsamt & Bestattungen

Wichtige Informationen zur ordnungsbehördlichen Bestattung und den Abläufen beim Ordnungsamt.

Unsere Zusammenarbeit mit der Stadt Wuppertal

Abendfrieden Bestattungen arbeitet seit mehreren Jahren in Folge mit der Stadt Wuppertal zusammen und führt die Bestattungen ordnungsbehördlich aus.

Die Bestattungspflicht bedeutet, dass nach dem Tod einer Person sichergestellt werden muss, dass der Leichnam bestattet wird. Falls keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind oder nicht ermittelt werden können, übernimmt das Ordnungsamt diese Aufgabe.

Rechtliche Grundlagen der Bestattungspflicht

Nach dem Bestattungsgesetz NRW sind die nächsten Angehörigen in folgender Reihenfolge bestattungspflichtig:

  1. Ehepartner
  2. Eingetragene Lebenspartner
  3. Volljährige Kinder
  4. Eltern
  5. Volljährige Geschwister
  6. Großeltern
  7. Volljährige Enkelkinder

Bestattungskosten & Bußgelder

Die Ordnungsbehörde stellt den bestattungspflichtigen Angehörigen einen Bescheid zu, in dem ihnen die Bestattungskosten auferlegt werden.

Tatsächliche Bestattungskosten

Verwaltungsgebühr von bis zu 300 €

Zusätzlich wird geprüft, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 8 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsgesetz NRW in Verbindung mit § 77 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW.